UPDATE: Aktuelle Infos zur gültigen COVID_19 – Lockerungsverordnung / Präventionskonzept TLEV per 01.07.2021
30.06.2021
Über den Link von Sportaustria bekommt ihr alle wichtigen Infos zu den gültigen Bestimmungen.
Folgende Eckpunkte sind jedenfalls zu beachten:
- 3-G-Regel für alle Aktivitäten (Training, Turniere,…)
- Registrierungspflicht aller Teilnehmer (Aufbewahrungspflicht 3 Wochen) – COVID_19 Teilnehmerliste
- Covid-Präventionskonzept für Sportstätten (Stocksporthallen, Turnierplätze,…) – Praeventionskonzept_TLEV 01.07.21
- Covid-Beauftragter
gesamter Verordnungstext vom 01.07.2021
Änderungen per 01.07.2021
- Mindestabstand muss nicht mehr eingehalten werden
- Herabstufung von FFP2 – MNS-Maske ausreichend
- keine Auslastungsgrenzen mehr
- keine Einschränkung der Öffnungszeiten mehr
- Anzeigepflicht am 100 Personen – Genehmigungspflicht ab 500 Personen
Änderungen per 10.06.2021
- Mindestabstand wird von 2 auf 1 Meter reduziert
- Auslastung wird verdoppelt (statt 20m² nur mehr 10m² pro Person)
- Öffnung bis 24:00 anstatt 22:00 Uhr
- Anzeigepflicht ab 17 anstatt bei 11 Personen
- Praeventionskonzept_TLEV Stand 10.06.21
- gesamter Verordnungstext vom 10.06.2021